Am Anfang steht der Plan

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Von den meisten historischen Gebäuden existieren keine aktuellen Pläne. Für jede Sanierung oder größere Instandsetzungsmaßnahme sind jedoch stimmige Pläne als Grundlage für eine Maßnahmenplanung und den Entwurf notwendig.

Unter einer Bestandsaufnahme, oder auch Bauaufnahme versteht man die maßliche Ist-Erfassung und zeichnerische Darstellung von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Darüber hinaus können in den Plänen auch baukonstruktive und –historische Merkmale eingetragen werden. Je nach Maßstab und der dargestellten Informationsdichte hat das Landesdenkmalamt in Baden-Württemberg 5 Genauigkeitsstufen entwickelt. Das Aufmaß kann bei kleineren Objekten von Hand erstellt werden. Bei größeren Gebäuden und steinsichtigen Fassaden erleichtern technische Hilfsmittel die Arbeit.

Jeder private Bauherr, der ein historisches Gebäude sanieren und umnutzen möchte, benötigt spätestens für den Bauantrag Bestandspläne. Hierfür reicht in der Regel die Genauigkeitsstufe II aus. Für öffentliche Auftraggeber reichen oft Bestandsaufnahmen von Gebäudeteilen aus, z.B. der Fassade, wenn nur diese instandgesetzt werden soll. Je nach Alter und Bedeutung des Bauwerks kann die Genauigkeitsstufe IV erforderlich werden.

Besonders für die Instandsetzung von Fassaden ist die Steinsichtigkeit erforderlich. Bei ebenen Fassaden kann mit maßstäblichen Fotos gearbeitet werden, bei feingegliederten Fassaden mit zahlreichen Vor- und Rücksprüngen lassen sich Fotogrammetrien nicht umgehen.