Die Originalsubstanz ist unwiederbringlich

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Ähnlich wie beim Entwurf muss natürlich auch bei der Ausführung darauf geachtet werden, dass nicht unnötig viel Substanz entfernt wird, die später wieder neu hergestellt werden muss. Manche Handwerker sind es nicht gewohnt, so zu arbeiten, andere wollen von ihrem „Neubaudenken“ auch nicht abweichen. Um so mehr freut es dann, Handwerker zu erleben, die Freude am Erhalt der historischen Substanz mitbringen oder während der Baumaßnahme entwickeln. Diese können zu Recht stolz auf ihre Arbeit sein.
So ist es beispielsweise möglich, Holzbalken in einer Fachwerkwand zu reparieren, ohne dass die stabilen Lehmausfachungen entfernt werden müssen. Es ist auch substanzschonend, die 100 Jahre alten Zementfliesen abzunehmen und auf dem neuen Unterbau mit Wärmedämmung wieder neu zu verlegen. Fehlende oder schadhafte Fliesen können durch passende vom historischen Baustoffhändler ergänzt werden. Das ist zwar viel Arbeit, aber dabei können sich kostenbewusste Bauherren sehr leicht einbringen.

Bei der Steinsanierung verhält es sich ähnlich. Viele Steinmetze haben es sehr eilig, Steine auszutauschen und durch neue zu ersetzten. Dabei sollte der Austausch immer die letzte Wahl sein. Häufig lassen sich schadhafte Steine kleben oder durch Vierungen, also neue Steinstücke, die wie eine Zahnplombe eingesetzt werden, langfristig erhalten. Auf diese Art und Weise kann ein Großteil des Originalsteins erhalten bleiben, mitsamt seiner historischen Oberfläche.
Auch die Steinreinigung sollte nicht zu intensiv betrieben werden. Durch die teilweise sehr effizienten Strahltechniken können sämtliche Verfärbungen abgenommen werden, so dass der Stein wieder wie neu aussieht. Da die Krusten und Verfärbungen aber in den Poren sitzen, muss zwangsläufig auch ein Teil der Steinoberfläche entfernt werden. Dabei gehen häufig die feinen Steinbearbeitungsspuren verloren und damit auch ein Teil der Geschichte. Weniger ist bei der Sanierung manchmal in doppelter Hinsicht mehr: mehr erhaltene Substanz und mehr freies Budget in der Bauherrenkasse.